Impressum

BikeTrailer24.de
Helmut Brüggemann
Emslagestraße 4c
D-49716 Meppen - Rühle

Fon: +49 5931 4988481
Fax: +49 5931 85068

E-Mail: info@biketrailer24.de

St.-Nr. 61/106/00664
USt-IdNr. DE 153087478

Inhaltlich verantwortlich: Helmut Brüggemann, Adresse wie oben.

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Allgemeine Geschäftsbedingunen (AGB)

VERTRAGSBEDINGUNGEN

I. Pflichten des Vermieters
1.Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges bzw. Anhänger
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug/Anhänger zum Gebrauch.
2. Versicherung
Das Fahrzeug/Anhänger ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:
Fahrzeug: Haftpflichtversicherung: mindestens 1 Million, Vollkaskoversicherung mit SB 1.000€, Teilkasko mit SB 850€.
Anhänger: Haftpflichtversicherung: mindestens 1 Million, Teilkasko mit SB 850€. (Optional: Vollkasko für 2Wochen=38€, SB800€.
Teilkaskoversicherung: Diese deckt Schäden im Falle von Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignissen sowie Glas und Wildschäden (Glas- und Wildschäden mit der in § 13 Abs. 9 AKB vorgeschriebenen Selbstbeteiligung).
Im Falle einer Beschädigung des Mietgegenstandes sind die Reparaturkosten vom Mieter zu tragen. Dem Mieter bleibt freigestellt, über den Vermieter eine Anhänger Vollkasko-Versicherung abzuschließen.
3. Reparatur
Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von 50,00 Euro ohne weiteres, wegen größerer Reparaturen hingegen mit Einwilligung des Vermieters beauftragen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, soweit der Mieter nicht nach Nr. IV. dieser Bestimmungen haftet.

II. Pflichten des Mieters
1. Führungsberechtigte
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, dessen angestellten Berufsfahrern und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweiligen berechtigten Fahrers.
2.Obhutspflicht
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
3. Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalles erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
4. Reifenschäden
Für Reifenschäden haftet der Mieter. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf zu geringe Profiltiefe oder Überalterung des Reifens zurückzuführen sind. Der beschädigte Reifen ist in jedem Fall beim Vermieter vorzulegen.

III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeckbar ist.

IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den Allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug/Anhänger beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug/Anhänger in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie
a) Sachverständigenkosten
b) Abschleppkosten
c) Wertminderung
d) Mietausfallkosten.
Der Mieter haftet für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung. Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter haftet für etwaige Schäden am Anhänger im vollen Umfange.
Der Anhänger muss im gereinigten Zustand zurückgegeben werden.

V. Übergabe des Anhängers
Dem Mieter ist ein genaues Ankuppeln der Kugelkupplung bekannt.
Weiterhin ist ihm bekannt, dass sich das Fahrverhalten bei Gespannen verändert und auf eine richtige Lastverteilung zu achten ist. Zubehör wie Verzurr/Befestigungsmaterial kann dem Mieter unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, jedoch ohne jeglichen Anspruch auf Funktion oder Folgekosten durch defektes Gurtmaterial oder falsches Befestigen, es bleibt allein dem Mieter überlassen, hiervon Gebrauch zu machen.
Die zulässige Anhänger + Stützlast darf nicht überschritten werden.

VI. Mietpreis
Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, eine Anzahlung auf den Mietpreis zu erheben. Ebenfalls darf der Vermieter eine Kaution verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes in voller Höhe zurückerstattet. Ist das Fahrzeug stark verschmutzt oder beschädigt, kann der Betrag der Rückzahlung um den Reinigungs- oder Reparaturkostenbetrag gemindert werden. Bei Absage des Fahrzeugs bzw. des Anhängers bis 3 Monate vor dem Abhol/Reservierungstermin sind Entschädigung/Mietausfallkosten in Höhe von 33% der Mietsumme zu zahlen.
Danach und bei Nichtabholung eines reservierten Fahrzeugs/Anhängers wird der Mietpreis in voller Höhe fällig.

VII. Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

VIII. Gerichtsstand
Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.
Das Fahrzeug/Anhänger wird vom Mieter bei der Firma Helmut Brüggemann - BikeTrailer24.de, abgeholt und nach Ende der Mietdauer zur Firma Helmut Brüggemann - BikeTrailer24.de zurückgebracht. Sollte das Fahrzeug nicht zur Firma Helmut Brüggemann - BikeTrailer24.de zurückgebracht werden, so ist diese berechtigt, die anfallenden Abholkosten in Rechnung zu stellen.